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SWK 3, 20. Jänner 2014, Seite 82

EU-Kommission verlängert SEPA-Übergangsfrist bis Anfang August 2014

Die EU-Kommission hat am entschieden, die Übergangsfrist auf das SEPA-Zahlungssystem (Single European Payments Area) mit IBAN (International Banking Account Number) und BIC (Bank Identifier Code) um sechs Monate bis zu verlängern. Man wolle dadurch verhindern, dass es zu Unterbrechungen im Zahlungsverkehr komme, erklärte der zuständige EU-Kommissar Michel Barnier. Wie die Kommission in einer Presseaussendung mitteilt, wird der offizielle SEPA-Stichtag () mit der Einführung einer Übergangsfrist von sechs Monaten zwar nicht geändert, aber Banken und Zahlungsinstitute können mit ihren Kunden vereinbaren, Zahlungen, die nicht der SEPA-Norm entsprechen, weiterhin zu bearbeiten. Eine Verlängerung der Übergangsfrist über den hinaus wird es nicht geben. Mit SEPA ändern sich die Bankverbindungsdaten: Die bisherigen Kontonummern und Bankleitzahlen werden abgeschafft und durch neue internationale Kontonummern ersetzt, die sog. IBAN. Diese bestehen in Österreich aus 20 Stellen. Für österreichische Bankkunden beginnt die IBAN mit AT, es folgen zwei neue Ziffern, dann die altbekannte Bankleitzahl und Kontonummer. Bei inländischen Überweisungen reicht nach der Umstellung die Angabe der IBAN. F...

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