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SWK 3, 20. Jänner 2014, Seite 81

Abgabenänderungsgesetz 2014 in Begutachtung

Die geplanten Maßnahmen im Überblick

Das BMF hat am den Entwurf zu einem Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Stabilitätsabgabegesetz, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, das Gebührengesetz 1957, das Kapitalverkehrsteuergesetz, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Kraftfahrzeugsteuergesetz 1992, das Flugabgabegesetz, das Normverbrauchsabgabegesetz 1991, das Alkoholsteuergesetz, das Schaumweinsteuergesetz 1995, das Tabaksteuergesetz 1995, das Glücksspielgesetz, die Bundesabgabenordnung, das Abgabenverwaltungsorganisationsgesetz 2010, das Finanzstrafgesetz, das Bundesfinanzgerichtsgesetz, das Bankwesengesetz, das Börsegesetz 1989, das Versicherungsaufsichtsgesetz, das GmbH-Gesetz, das Notariatstarifgesetz sowie das Rechtsanwaltstarifgesetz geändert werden und der Abschnitt VIII des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 325/1986 aufgehoben wird (Abgabenänderungsgesetz 2014 – AbgÄG 2014), zur Begutachtung versandt.

1. Zielsetzung und Zeitplan

Das AbgÄG 2014 ist ein erster Schritt zur Umsetzung der im Regierungsprogramm für die 25. Gesetzgebungsperiode formulierten Vorhaben und dient nicht zuletzt auch der Budgetkonsolidierung (Vorgabe ist die Erreichung eines „strukturellen Nulldefizits“ bis 2016). Es soll unerwünschte Steuergestaltungen hintanhalten, Lenkungseffekte nutzen und Steuerlücken konsequent schließen. Die Begutachtungsfrist ist mit zwei Wochen knapp bemessen. Der Ministerrat wird das umfassende Steuerpaket voraussichtlich noch im Jänner beschließen, die Beschlussfassung im Plenum des Nationalrats und Bundesrats ist ...

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