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Familienbeihilfe: Anspruch
Der Verwaltungsgerichtshof knüpft betreffend einen jugendlichen Straftäter in Strafhaft an seine Rechtsprechung zu Kindern an, deren typischer Unterhalt durch die öffentliche Hand gedeckt ist, und nimmt in teleologischer Reduktion des § 2 Abs. 1 lit. a FLAG an, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfe gegeben ist. – (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG), (Abweisung)
( 2011/16/0173)