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Margensteuer, quo vadis?
Pauschale Ermittlung laut EuGH unzulässig
Der , Kommission/Spanien, entschieden, dass der Anwendungsbereich der Margensteuer auch das B2B-Geschäft umfassen soll. Überdies sollen Margen transaktionsbezogen zu ermitteln sein, d. h., eine pauschale Ermittlung von Gruppen- und Gesamtmargen sei von der Mehrwertsteuersystemrichtlinie nicht gedeckt. Dieses bemerkenswerte Urteil wird möglicherweise für die derzeit in Österreich geltende Rechtslage massive Auswirkungen mit sich bringen.
1. Vorgeschichte
Bereits 2007 richtete die Europäische Kommission an das Königreich Spanien ein Aufforderungsschreiben, in dem sie dieses auf eine mögliche Unvereinbarkeit des spanischen Rechts mit der unionsrechtlichen Sonderregelung für Reisebüros wegen der Anwendung dieser Regelung auf Leistungen, die Personen erbracht werden, die keine Reisenden sind – also B2B (Reiseverkäufe an Unternehmer) –, hingewiesen hat. Die unterschiedliche Rechtsansicht zu diesem Thema hat schlussendlich zu einer am eingereichten Vertragsverletzungsklage nach Art. 258 AEUV gegen das Königreich Spanien (das in weiterer Folge von Tschechien, Frankreich, Polen, Portugal und Finnland unterstützt wurde) geführt, die am 26. 9. d...