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SWK 36, 20. Dezember 2013, Seite 1520

Die Mindestkörperschaftsteuer ist nach den Erkenntnissen der Gerichtshöfe rechtskonform

VwGH hegt keine verfassungsrechtlichen Bedenken

Ludwig Bernhard

Der VwGH hat im Erkenntnis vom , 2012/15/0138, entschieden, dass die Einhebung einer Mindestkörperschaftsteuer gem. § 24 Abs. 4 KStG 1988 rechtskonform ist. Bereits der VfGH und auch der EuGH haben in der Vergangenheit diese Einschätzung geteilt.

1. Sachverhalt

Eine Kapitalgesellschaft brachte in einer Beschwerde gegen die Vorschreibung einer Mindestkörperschaftsteuer vor, dass sie lediglich als Mantelgesellschaft ohne jegliche Geschäftstätigkeit fungiere, nach außen daher überhaupt nicht in Erscheinung getreten und in Konsequenz überhaupt nicht unbeschränkt steuerpflichtig gewesen sei. Folglich habe sich überhaupt keine Körperschaftsteuerpflicht, auch keine Mindestkörperschaftsteuerpflicht, ergeben können.

2. Die Entscheidung

Der VwGH wies diese Beschwerde als unbegründet ab. Begründet wird diese Entscheidung im Wesentlichen damit, dass diese Gesellschaft entgegen den Ausführungen im Beschwerdebegehren nach außen aufgetreten ist, da zumindest ein Bankkonto zur Einzahlung des Stammkapitals eröffnet worden war. Daher wurde eine rechtliche Beziehung zu Dritten eingegangen und dadurch eine nach außen erkennbare Handlung gesetzt. Die beschwerdeführende Gesellschaft war außerdem im Firmenbuch „als bestehend“ ei...

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