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Information zur neuen Lohnzettelart 24
Für Lohnzahlungszeiträume ab ist bei Auslandstätigkeit, sofern ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit Anrechnungsmethode dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zuweist, eine neue Lohnzettelart (Lohnzettelart 24) zu verwenden. In diesem Lohnzettel sind jene Bezüge darzustellen, für die gemäß DBA mit Anrechnungsmethode dem ausländischen Staat das Besteuerungsrecht zugewiesen wird. Dies gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber die österreichische Lohnsteuer für diese Bezüge einbehalten hat oder nicht. Für jeden anderen Staat, in dem der Arbeitnehmer während des Kalenderjahres tätig war, ist ein eigener Lohnzettel (Lohnzettelart 24) zu übermitteln. Hinsichtlich der ausschließlich in Österreich steuerpflichtigen Inlandsbezüge aus dem Dienstverhältnis ist ein separater Lohnzettel (Lohnzettelart 1) zu übermitteln. In einer Information vom , BMF-010222/0127-VI/7/2013, nimmt das BMF in diesem Zusammenhang zu Fragen wie der Zuordnung der Bezüge zu den Lohnzettelarten, der anrechenbaren inländischen Lohnsteuer/anrechenbaren ausländischen Steuer oder der begünstigten Auslandstätigkeit gemäß § 3 Abs. 1 Z 10 EStG Stellung. Zudem wird, ungeachtet des grundsätzlich im Bereich des EStG für außerbetriebliche Ein...