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SWK 36, 20. Dezember 2013, Seite 1507

Inkonsistenzen bei der Besteuerung von Entschädigungen für Leitungsdienstbarkeiten

Praxisprobleme bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken

Ulrich Krassnig

Im Zuge der Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten auf Grundstücken kommt es zu einer Wertminderung des Grundstücks sowie zu Ertragsausfällen bzw. Wirtschaftserschwernissen. Der vorliegende Beitrag zeigt vor diesem Hintergrund die Notwendigkeit einer differenzierten steuerlichen Behandlung von hierfür geleisteten Entschädigungszahlungen und in diesem Zusammenhang bestehende Praxisprobleme auf.

1. Einräumung von Leitungsdienstbarkeiten

Die Stärkung der Infrastruktur im Energiebereich macht Leitungen für Strom, Gas und Öl – sowohl transnational als auch national – erforderlich. Dies führt zu einem immer stärkeren Ausbau der transeuropäischen Netze. Darüber hinaus sind auch herkömmliche Leitungen für Wasser und Abwasser erforderlich. Solche Leitungen erfolgen in der Regel auf privaten Grundstücken, wozu es eines Schulterschlusses mit den Grundeigentümern hinsichtlich der freiwilligen oder zwangsweisen Einräumung von Leitungsrechten bzw. Leitungsdienstbarkeiten bedarf. Ein solcher Schulterschluss umfasst eine angemessene Entschädigung der Grundeigentümer für die Wertminderung ihrer Grundstücke sowie für sonstige Schäden (Ertragsausfall bzw. Wirtschaftserschwernisse) aufgrund von Maßnahme...

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