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Unbilligkeit der Abgabeneinhebung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs ist die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung nach Lage des Falles tatbestandsmäßige Voraussetzung für die in dieser Bestimmung vorgesehene Ermessensentscheidung. Verneint die Abgabenbehörde die Unbilligkeit der Abgabeneinhebung, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum. – (§ 236 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
( 2010/17/0243)