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SWK 33, 20. November 2013, Seite 1448

Verfahren: Unterbrechung der Verjährung

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes muss die Abgabenbehörde eine nach außen erkennbare Handlung zur Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruches unternehmen, um eine Unterbrechung der Verjährung zu bewirken. Als solche ist auch eine abgabenbehördliche Nachschau i. S. d. § 116 Wr. AO anzusehen, über deren Ergebnis – wenn erforderlich – eine Niederschrift aufzunehmen ist. Als abgabenbehördliche Prüfung kommt ihr eine die Verjährung unterbrechende Wirkung zu. – (§ 156 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

( 2010/17/0242)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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