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Die Rückerstattungsansprüche bei verbotener Einlagenrückgewähr
Leges speciales zum allgemeinen Bereicherungsrecht?
Zieht ein Verstoß gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr parallel zu den kapitalgesellschaftsrechtlichen Rechtfolgenanordnungen des § 83 Abs 1 GmbHG bzw des § 56 Abs 3 AktG einen Rückgriff auf das allgemeine Bereicherungsrecht nach sich? Diese umstrittene Frage scheint durch den OGH nunmehr iS einer echten Anspruchskonkurrenz geklärt. Ob damit jedem Diskussionsbedarf die Grundlage entzogen ist, bleibt abzuwarten. Nachfolgender Beitrag zeigt auf, dass noch nicht alle Argumente ausgeschöpft sind.
I. Einleitung
In der trias des kapitalgesellschaftsrechtlichen Gläubigerschutzsystems – Kapitalaufbringung, Kapitalerhaltung, Insolvenzantragspflichten – ist es insb das Verbot der Einlagenrückgewähr, das Lehre und Judikatur fortlaufend beschäftigt. Insb aufgrund konzernrechtlicher Implikationen sowie nicht von der Hand zu weisender Umgehungsversuche besteht weiterhin hinreichend Zündstoff für den Fortgang dieses Diskurses.
Neben die lebhafte Auseinandersetzung mit der sachlichen und personellen Reichweite des Einlagenrückgewährverbots rückte jüngst wieder das in der Lehre kontroversiell aufgefasste Verhältnis zwischen allgemeinem Bereicherungsrecht und den speziellen Rechtsfolgenanordnungen d...