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SWK 33, 20. November 2013, Seite 1440

Ermessensübung – eine verzichtbare Fleißaufgabe?

Wie die EDV die Erlassmeinung des BMF torpediert

Maximilian Rombold

Es stellt sich die Frage der Rechtskonformität von Bescheiden, die eine Ermessensübung verlangen, die jedoch aufgrund EDV-mäßiger Gegebenheiten regelmäßig ausgeschlossen ist.

1. Muss die Abgabenbehörde Erlässe des BMF befolgen?

Man möchte glauben, dass es sich dabei um eine „No-na-Frage“ handelt. Doch allem Anschein nach ist dem nicht so, wie das folgende Praxisbeispiel zeigt.

1.1. Sachverhalt

Einem Abgabepflichtigen waren der Umsatz- und der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2012 zugestellt worden. Beide Bescheide sind in Rechtskraft erwachsen. Die Fälligkeit der Einkommensteuer trat am ein. An diesem Tag endete auch die Zahlungsfrist für die Umsatzsteuer. Insgesamt ergab sich eine Abgabenschuld von 994,08 Euro.

Mit Wirksamkeit zum entstand eine Gutschrift an Umsatzsteuer für das 3. Quartal 2013 in Höhe von 5.974,17 Euro.

Aus der dem Abgabepflichtigen übermittelten Buchungsmitteilung ergab sich lediglich ein Guthaben von 4.980,08 Euro. Das Finanzamt hatte somit den erst am zahlbaren Betrag von 994,08 Euro bereits am „eingesaugt“.

Der Abgabepflichtige stellte in der Folge einen Rückzahlungsantrag über einen Betrag von 5.974,17 Euro. In diesem Rückzahlungsantrag führte er aus, dass ...

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