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SWK 33, 20. November 2013, Seite 1439

Neufestsetzung der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben 2012 und 2013

Das Finanzministerium hat auf seiner Internetseite eine Information über die Neufestsetzung der Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben für die Jahre 2012 und 2013 veröffentlicht. Für sämtliche wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens im Bundesgebiet werden für die Jahre 2012 und 2013 neue Abgabenbescheide erlassen, weil sich ab dem Jahr 2012 der Beitrag zur Unfallversicherung und ab dem Jahr 2013 auch die Abgabe von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben erhöht haben. Die Abgabenbescheide über die diesbezüglichen Erhöhungen wurden aus verwaltungsökonomischen Gründen nunmehr gemeinsam Ende Oktober 2013 versendet, da es sich in der Mehrzahl der Fälle um sehr geringfügige Beträge handelt. Die Fälligkeit der Erhöhungsbeträge tritt einen Monat nach Zustellung der Bescheide ein. Die Nachforderungen sind bis zu diesem Zeitpunkt einzuzahlen. Für die Abgabepflichtigen entsteht durch die verzögerte Neufestsetzung und die dadurch später eintretende Fälligkeit der Erhöhungen jedenfalls eine Zinsersparnis und daher kein Nachteil, der Grund für eine Beschwerde sein könnte.

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