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SWK 33, 20. November 2013, Seite 1433

Sponsoring im Steuerrecht

Wann sind Sponsorzahlungen steuerlich abzugsfähig?

Stefan Haas

Der Begriff „Sponsoring“ leitet sich vom englischen Wort „to sponsor“ ab und wird üblicherweise mit „fördern“ oder „finanzieren“ übersetzt. Das Steuerrecht subsumiert unter den Begriff des Sponsorings die Zuwendung von Finanzmitteln, Sachleistungen oder Dienstleistungen durch ein Unternehmen (Sponsor) an eine Einzelperson, Personengruppe, Organisation oder Institution (Gesponserter) gegen Gewährung von Rechten zur Nutzung der Person für Werbe- und Marketingzwecke auf Basis einer vertraglichen Vereinbarung.

1. Abgrenzung zwischen Sponsoring und Spende

Abzugrenzen ist die Sponsorleistung vor allem von der Spende. Im Gegensatz zu einer Spende, die aus privaten Motiven getätigt wird, auf keiner rechtlichen Verpflichtung des Gebers beruht und keine wirtschaftliche Gegenleistung vorsieht, treten beim Sponsoring kommerzielle Überlegungen in den Vordergrund. Diese Abgrenzung ist dahingehend von Bedeutung, dass Spenden im Gegensatz zum Sponsoring nur abzugsfähig sind, wenn diese an begünstigte Spendenempfänger geleistet werden. Neben Spendenzahlungen ist das Sponsoring allerdings auch noch gegenüber den nachfolgend aufgelisteten – zumeist steuerlich neutralen – Unterstützungsleistungen abzugr...

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