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Die Highlights aus dem Energieabgabenrichtlinien-Wartungserlass 2013
Klarstellungen zu Zweifelsfragen i. Z. m. den Energieabgaben, insbesondere der Energieabgabenvergütung
Mit , BMF-010220/0228-VI/9/2013, wurden in die Energieabgabenrichtlinien 2011 (EnAbgR) Änderungen aufgrund höchstgerichtlicher Rechtsprechung eingearbeitet sowie zusätzliche Klarstellungen zu den Energieabgaben, insbesondere zu den Begriffen „Produktionsbetrieb“ sowie „Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter“ i. Z. m. der Energieabgabenvergütung vorgenommen; daneben erfolgten Aktualisierungen bei Gesetzesverweisen. Im Folgenden werden wichtige Aussagen des Wartungserlasses zusammengefasst dargestellt und erforderlichenfalls noch ergänzende Hinweise gegeben bzw. zusätzliche Beispiele angeführt.
1. Steuerbefreiungen bei der Elektrizitätsabgabe (Rz. 21 und Rz. 22)
Aus alternativen Primärenergieträgern wie z. B. Hackschnitzeln, Biogas oder Ähnlichem wird ebenso wie bei der Müllverarbeitung vielfach elektrische Energie erzeugt. Der Produktionsprozess besteht in diesem Fall aus zwei Schritten:
Erstens die Umwandlung des ursprünglichen Produktes, z. B. Holz, Heu, Abfallprodukte bei der Tierhaltung, zu Biogas oder die Bearbeitung von Holz zur Erzeugung von Hackschnitzeln oder die Sortierung des Mülls, die Aufbereitung des Mülls bis zur Anlage, in der mittels Müllverb...