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Richtlinie des BMF vom 13.06.2017, BMF-010220/0106-IV/5/2017

EnAbgR Energieabgaben-Richtlinien 2011, Richtlinien zum Elektrizitätsabgabegesetz, zum Erdgasabgabegesetz, zum Kohleabgabegesetz und zum Energieabgabenvergütungsgesetz

Einleitung

Mit dem Strukturanpassungsgesetz 1996, BGBl. Nr. 201/1996, wurden unter anderem Energiesteuern auf elektrische Energie und auf Erdgas und eine Vergütung dieser Abgaben unter bestimmten Voraussetzungen eingeführt.

Im Zuge einer Ökologisierung des Steuersystems und zur Erreichung des Kyoto-Zieles bzw. zur Verminderung des CO2-Ausstoßes wurde durch das Budgetbegleitgesetz 2003, BGBl. I Nr. 71/2003, mit der Kohleabgabe, die in den Grundzügen dem Besteuerungsmodell der Elektrizitätsabgabe und der Erdgasabgabe entspricht, der Kreis der Energiesteuern erweitert.

Auf Grund des In-Kraft-Tretens der Energiesteuerrichtlinie der EU vom , 2003/96/EG, wurde weiters in der Folge das Energieabgabenvergütungsgesetz mit dem Bundesgesetz vom , BGBl. I Nr. 92/2004, an diese Richtlinie angepasst.

Die Energieabgaben-Richtlinien 2011 ersetzen den Durchführungserlass des 14 0607/2-IV/14/96, AÖF 1997/83, zum Elektrizitätsabgabegesetz, zum Erdgasabgabegesetz und zum Energieabgabenvergütungsgesetz und stellen einen Auslegungsbehelf zu den Energieabgaben sowie der Energieabgabenvergütung dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird.

Die Information des BMF zur Energieabgabenvergütung aus dem Jahr 2005 und die ergangene Rechtsprechung wurde im Wesentlichen eingearbeitet.

Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus diesen Richtlinien nicht abgeleitet werden.

Die Energieabgaben-Richtlinien 2011 behandeln Zweifelsfragen und Auslegungsprobleme von allgemeiner Bedeutung, um eine einheitliche Anwendung der geltenden Energieabgabenbesteuerungs- bzw. -vergütungsbestimmungen durch die Finanzverwaltung sicherzustellen. Sie enthalten außerdem Regelungen, wie zur Verwaltungsvereinfachung in bestimmten Fällen zu verfahren ist.

Die Energieabgaben-Richtlinien 2011 sind in vier Abschnitte gegliedert. Jeder Abschnitt behandelt eines der vier Energieabgabengesetze.

Die weitere im jeweiligen Abschnitt folgende numerische Bezeichnung der Unterabschnitte entspricht jener des jeweiligen Paragraphen des Gesetzes, auf das sich dieser Abschnitt bezieht (so enthält beispielsweise Unterabschnitt 1.1 im Abschnitt Elektrizitätsabgabegesetz Erläuterungen zu § 1 Elektrizitätsabgabegesetz, Unterabschnitt 4.2 im Abschnitt Energieabgabenvergütungsgesetz Erläuterungen zu § 2 Energieabgabenvergütungsgesetz). Weitere Unterabschnitte entsprechen ebenso den Absätzen oder Ziffern der behandelten Paragraphen (so enthält beispielsweise Unterabschnitt 2.2.2. im Abschnitt Erdgasabgabegesetz Erläuterungen zu § 2 Abs. 2 Erdgasabgabegesetz).

Bundesministerium für Finanzen,


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Zusatzinformationen
Gültig ab:
Materie:
Steuer
Betroffene Normen:
Elektrizitätsabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996
Erdgasabgabegesetz, BGBl. Nr. 201/1996
Kohleabgabegesetz, BGBl. I Nr. 71/2003
Energieabgabenvergütungsgesetz, BGBl. Nr. 201/1996
Schlagworte:
Elektrizitätsabgabe - Erdgasabgabe - Kohleabgabe - Energieabgabenvergütung
Stammfassung:
BMF-010220/0058-IV/9/2011

Datenquelle: Findok — https://findok.bmf.gv.at

Fundstelle(n):
BAAAA-76447