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Tax Information Exchange Agreements (TIEA)
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Art. 26 OECD-MA zur Vermeidung von Doppelbesteuerung vom Einkommen und Vermögen (OECD-MA) ermöglicht dem Grunde nach einen umfassenden Informationsaustausch innerhalb des eigenen DBA-Netzwerks. Bis vor einigen Jahren bestand jedoch keine Möglichkeit, einen Auskunftsverkehr mit Staaten durchzuführen, die nicht vom eigenen Abkommensnetzwerk erfasst waren. Als unmöglich stellte sich dabei insb. der Informationsaustausch mit (zumeist nicht vom DBA-Netzwerk erfassten) Steueroasen dar. Da der Druck auf die Steueroasen, insb. in der letzten Dekade, stetig gewachsen ist, wurde von Seiten der OECD im Jahr 2002 ein Musterabkommen über den steuerlichen Informationsaustausch (Agreement on Exchange of Information on Tax Matters – kurz: TIEA) geschaffen. Dieser einheitliche rechtliche Rahmen soll den Auskunftsverkehr mit jenen Staaten ermöglichen, die nicht erwägen, DBA abzuschließen. Österreich konnte bisher mit Andorra, Gibraltar, Jersey, Monaco und St. Vincent & den Grenadinen solche TIEA abschließen.
S. 1364 1. Anwendungsbereich
Das von Seiten der OECD entwickelte TIEA Musterabkommen (TIEA-MA) bildet die Grundlage für bi- oder multilaterale Abkommen zum Austausch von Informationen zwischen Steuerbehö...