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SWK 30, 20. Oktober 2013, Seite 1344

USt: Unternehmereigenschaft

Die Vermietung einer Immobilie zu Wohnzwecken als unternehmerische Tätigkeit ist im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG 1994 von der bloßen Gebrauchsüberlassung zu unterscheiden, die nicht zur Unternehmereigenschaft führt. Für die Überlassung einer Eigentumswohnung durch eine Gesellschaft an ihren Gesellschafter bedeutet dies: Erfolgt die Überlassung der Nutzung nicht deshalb, um Einnahmen zu erzielen, sondern um dem Gesellschafter einen nicht fremdüblichen Vorteil zuzuwenden, so fehlt es bereits an einer wirtschaftlichen Tätigkeit, und dementsprechend besteht von vornherein keine Vorsteuerabzugsberechtigung. – (§ 2 Abs. 1 UStG 1994), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2009/15/0215, 0216)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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