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SWK 30, 20. Oktober 2013, Seite 1330

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Auslandseinbringung samt inländischem Grundstück

UmS 208/30/13: Die im Ausland X ansässige natürliche Person A betreibt im Ausland X ein Einzelunternehmen und besitzt im Inland ein Grundstück. A möchte den gesamten Betrieb samt dem inländischen Grundstück in die A gehörende, im Ausland X ansässige GmbH-B, die einer inländischen GmbH vergleichbar ist, einbringen. Fällt auch die Einbringung des inländischen Grundstücks unter Art. III UmgrStG?

Antwort: Das kommt darauf an.

A ist mit dem inländischen Grundstück beschränkt einkommensteuerpflichtig. Im gegenständlichen Fall handelt es sich um eine Auslandseinbringung mit Inlandsbezug. Für die Einbringung ist zu untersuchen:

  • Ist das Grundstück eindeutig betriebsbezogen, weil z. B. eine inländische Produktionsstätte gegeben ist, liegt nach innerstaatlichem (§ 29 Abs. 2 lit. b BAO) und i. d. R. nach zwischenstaatlichem Steuerrecht (Art. 5 Abs. 2 lit. d OECD-MA) eine Betriebsstätte vor. Übersteigen die unternehmensrechtlich ausschließlich im Inland maßgebenden Umsätze der Betriebsstätte die 700.000-Euro-Grenze, besteht Rechnungslegungspflicht und ist der Gewinn nach § 5 Abs. 1 EStG zu ermitteln; andernfalls kann der Gewinn nach § 4 Abs. 1 oder Abs. 3 EStG ermittelt werden. Art. III UmgrStG ist für die Einbringung maßgeben...

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