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SWK 30, 20. Oktober 2013, Seite 1320

Der Bierbezugsvertrag im Zivil- und Steuerrecht

Unterscheidung zwischen Darlehen im rechtsgeschäftlichen und wirtschaftlichen Sinn

Werner Pilgermair

Die steuerrechtliche Behandlung von Bierbezugsverträgen (allgemein: von Getränkebezugsverträgen) bereitet in der Praxis immer wieder Schwierigkeiten. Dies mag einerseits daran liegen, dass der Bierbezug ohne Verständnis zivilrechtlicher Grundlagen abstrakt und unklar bleibt, und andererseits an der Vielfalt möglicher Gestaltungsvarianten. Der vorliegende Beitrag soll als grobe Richtschnur dienen, um Bierbezugsverträge zivilrechtlich verstehen und steuerrechtlich abbilden zu können. Grundsätzlich treffen die angestellten Überlegungen auf alle Getränkebezugsverträge zu, somit auch auf den Bezug von nicht-alkoholischen Getränken. Besonders praxisrelevant ist jedoch der Bierbezug, weshalb aus Vereinfachungsgründen nur vom ihm Rede ist.

1. Einordnung und Behandlung im Zivilrecht

1.1. Der Bezugsvertrag als Ausgangspunkt

1.1.1. Kaufgeschäft mit sukzessivem Leistungsaustausch

Ein Kaufgeschäft bezweckt den Austausch einer Sache (Kaufgegenstand) gegen Geld (Kaufpreis). Der Leistungsaustausch erfolgt regelmäßig in einem Schritt.

Beispiel

Ein Gastwirt kauft von einem Produzenten 100 Flaschen Wein. Die Ware wird von ihm abgeholt und bei dieser Gelegenheit bezahlt.

Der Leistungsaustausch kann aber auch...

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