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SWK 29, 10. Oktober 2013, Seite 1291

Inwieweit droht bei einem Darlehen eines Gesellschafters Gesellschaftsteuer?

Steuerpflichtiger Vorteil bei Unverzinslichkeit

Mario Perl

Der UFS hat in letzter Zeit wiederholt Stellung dazu genommen, wann bei schuldrechtlicher Kapitalüberlassung Gesellschaftsteuer anfällt. Diese Entscheidungen werden zum Anlass genommen, die gesellschaftsteuerlichen Konsequenzen einer schuldrechtlichen Kapitalüberlassung am Beispiel des in der Praxis häufig auftretenden Gesellschafterdarlehens vorzunehmen: Während fremdübliche, typische Gesellschafterdarlehen grundsätzlich nicht der Gesellschaftsteuer unterliegen, kann eine besondere Ausgestaltung Gesellschaftsteuer auslösen. Dieser Beitrag durchleuchtet die herrschende Auffassung und berücksichtigt aktuelle Rechtsprechung. Er soll dazu dienen, Gesellschafterdarlehen auf einfache Weise im Hinblick auf deren gesellschaftsteuerliche Konsequenzen zu untersuchen.

1. Fremdübliches, typisches Darlehen nicht gesellschaftsteuerpflichtig

Ein fremdübliches, typisches Darlehen unterliegt nicht der Gesellschaftsteuer. Für einen fremdüblichen Darlehensvertrag bedarf es einer unbedingten Rückzahlungsverpflichtung bei Vertragsende. Diese Verpflichtung besteht typischerweise gleichrangig mit Verpflichtungen gegenüber anderen Gläubigern. Die Kapitalüberlassung muss zwar nicht entgeltlich sein; jedoch ...

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