Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Die steuerliche Vollstreckungsamtshilfe in der Europäischen Union
Wichtige Begriffe im kurzen Überblick
Als Reaktion auf die Mobilität der Steuerpflichtigen innerhalb der Europäischen Union gibt die Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom („Beitreibungsrichtlinie“) weitestgehend einheitliche Rahmenbedingungen vor, die eine effiziente und einfache Durchführung der abgabenrechtlichen Vollstreckungsamtshilfe zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union gewährleisten sollen. Die Umsetzung dieser Rahmenbedingungen erfolgte in Österreich durch das EU-Vollstreckungsamtshilfegesetz.
1. Kooperation in Steuersachen
Das allgemeine Völkerrecht beschränkt die hoheitlichen Befugnisse eines Staates stets auf das eigene Staatsgebiet. Demnach bedarf es für Handlungen in einem anderen Staat grundsätzlich der Amtshilfe, also einer Einschaltung der Behörden des jeweiligen Staates. Dies schränkt freilich den Handlungsspielraum eines Staates entscheidend ein; etwa dann, wenn Ansässige eines anderen Staates der inländischen Steuerpflicht unterliegen, im Inland jedoch über kein Vermögen verfügen, das gegebenenfalls für unbeglichene Abgabenforderungen haftbar gemacht werden könnte. Die Europäische Union hat in diesem Zusammenhang schon früh, dem Interesse ihrer Mitgliedstaaten an der Eintreibung von Steuern folgend, einheitliche Rahmenbedingu...