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ASoK 9, September 2016, Seite 348

Der Günstigkeitsvergleich im Arbeitsrecht

Fragen und Probleme des Gruppenvergleichs

Andreas Gerhartl

Bei einander widersprechenden, nicht gleichrangigen Bestimmungen gilt grundsätzlich die für den Arbeitnehmer günstigere Regelung. Dieses Prinzip hört sich zwar einfach an, wirft im Detail aber zahlreiche Fragen und Probleme auf und ist daher zu einem Gutteil durch umfangreiche Einzelfalljudikatur geprägt.

1. Einleitung und Problemstellung

Arbeitsrechtliche Bestimmungen finden sich in Rechtsquellen, die im Stufenbau der Rechtsordnung auf unterschiedlicher Ebene positioniert sind (vor allem Gesetz, Kollektivvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag). Somit stellt sich die Frage, welche Norm im Falle eines Widerspruchs vorgeht. Die Beantwortung dieser Frage hängt davon ab, welche Eigenschaft der höherrangigen (also im Stufenbau der Rechtsordnung übergeordneten) Rechtsquelle zukommt:

  • Ist eine Norm dispositiv (abdingbar), kann sie durch eine untergeordnete Rechtsquelle in jeder Richtung (also auch zum Nachteil des Arbeitnehmers) abgeändert werden.

  • Handelt es sich um eine zweiseitig zwingende Norm, ist eine Abweichung durch eine niederrangigere Rechtsquelle weder zugunsten noch zulasten des Arbeitnehmers möglich (Ordnungsprinzip).

In beiden Fällen (dispositive und zweiseitige zwingende...

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