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SWK 28, 1. Oktober 2013, Seite 1234

Die Grenzen der NoVA-Pflicht bei Verwendung ausländischer Fahrzeuge

Zweifelsfreie Zurechnung zu ausländischem Unternehmen erforderlich

Daniel Varro

Seit Medienmeldungen wie „Aktion scharf gegen NoVA-Steuersünder“ stellt sich dann, wenn ausländische Unternehmen ihren Mitarbeitern in Österreich Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen zur Verfügung stellen, die Frage, wann die NoVA-Pflicht gegeben ist und wann nicht. Der gegenständliche Beitrag versucht, die von Finanzverwaltung und Judikatur herausgebildeten Voraussetzungen zusammenzufassen, die dazu führen, dass in dem genannten Fall keine NoVA-Pflicht in Österreich entsteht.

1. Problemstellung

Da in Österreich immer mehr Fahrzeuge mit einem ausländischen Kennzeichen unterwegs sind, wird seit einigen Jahren in den Medien wiederholt über eine „Aktion scharf gegen NoVA-Steuersünder“ berichtet. Dementsprechend stellt sich auch im betrieblichen Bereich die Frage, wann Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen die NoVA-Pflicht in Österreich auslösen. Dies wurde bereits in mehreren Beiträgen diskutiert und war Gegenstand zahlreicher UFS-Entscheidungen.

Im gegenständlichen Beitrag sollen diejenigen Voraussetzungen dargestellt werden, die – nach geltender Rechtslage und Judikatur – dazu führen, dass keine NoVA- S. 1235 Pflicht in Österreich im betrieblichen Bereich entsteht, wenn ein Fahrzeug von ...

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