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SWK 28, 1. Oktober 2013, Seite 1232

Photovoltaikanlage auf Privathaus: Unternehmereigenschaft bei Stromlieferungen ins öffentliche Netz

Nach EuGH bestätigt auch VwGH Rechtsansicht des UFS

Bernhard Renner

Nachdem UFS und EuGH die Frage bejaht hatten, dass Stromlieferungen ins Netz aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage auf einem Privathaus eine unternehmerische Tätigkeit darstellen, ist nun auch der VwGH zu dieser Ansicht gelangt. Der Vorsteuerabzug aus der Errichtung ist daher zulässig.

1. Relevanter Sachverhalt

Ein Steuerpflichtiger errichtete auf dem Dach seines privaten Wohnhauses eine Photovoltaikanlage um ca. 38.000 Euro. Eine Stromspeichermöglichkeit besteht nicht. Der Überschuss an produziertem Strom wird auf Basis eines auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrags in das öffentliche Stromnetz geliefert, der im eigenen Haushalt benötigte Strom um denselben Preis wie der gelieferte wiederum vom selben Betreiber zugekauft. Zwischen 2005 und 2008 verbrauchte der Steuerpflichtige rund 44.600 kWh und lieferte rund 19.800 kWh. Die Abrechnung erfolgte zwar in saldierter Form wie bei einer Überschusseinspeisung, tatsächlich lag aber eine Volleinspeisung vor.

2. Ansicht des UFS

Der UFS sah diese Tätigkeit, bei der erzeugter Strom nicht nur gelegentlich in das allgemeine Stromnetz eingespeist wird, als unternehmerisch. Der Vorsteuerabzug aus Anschaffung und Nutzung ist daher unabhängig...

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