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Liechtensteiner Parlament beschließt Steuerabkommen mit Österreich
Die liechtensteinische Regierung hat das Gesetz zur Umsetzung des Steuerabkommens mit Österreich (siehe dazu ausführlich den Beitrag von Petritz, SWK-Heft 6/2013, 323), das Anfang kommenden Jahres gelten soll, im Parlament beschlossen. Das Gesetz enthält die Abgeltungssteuer und Steuersätze zur Legalisierung unversteuerter Vermögen von Österreich im Nachbarland. Das Abkommen gewährleistet eine umfassende Regelung der steuerlichen Zusammenarbeit. Im Detail bedeutet das, dass Kapitalerträge österreichischer Staatsangehöriger mit 25 Prozent besteuert werden. Durch Einmalzahlungen wird zudem ein Schlussstrich unter bisher unversteuerte Vermögen gezogen. Bei einer Legalisierung von bereits in Liechtenstein liegendem Geld beträgt der Mindeststeuersatz 15 Prozent, der Höchststeuersatz grundsätzlich 30 Prozent auf den Vermögensbestand. Bei besonders hohen Vermögen können es bis zu 38 Prozent sein. Anders als bei dem Steuerabkommen mit der Schweiz werden auch Stiftungen in Liechtenstein (und nicht nur Kapitalvermögen von Österreichern bei Banken) steuerlich erfasst.