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Energieabgabenvergütung
Durch die Neufassung des § 2 Abs. 1 Energieabgabenvergütungsgesetz (EnAbgVergG) mit dem Budgetbegleitgesetz 2011 wurde der Anspruch auf Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe eingeschränkt. Es wurden sohin Dienstleistungsbetriebe, denen für frühere Zeiträume auch ein Vergütungsanspruch zugestanden ist, von der Vergütung ausgeschlossen. Gemäß § 4 Abs. 7 EnAbgVergG ist das Inkrafttreten der Neufassung des § 2 Abs. 1 leg. cit. von der (beihilfenrechtlichen) „Genehmigung durch die Europäische Kommission“ abhängig. Im Erkenntnis vom , 2012/17/0469, hat der Verwaltungsgerichthof sodann ausgesprochen, dass die in Rede stehende Genehmigung ab Februar 2011 vorliegt. – (§ 2 Abs. 1 EnAbgVergG),(Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2013/15/0014)