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Gelöste und ungelöste Probleme beim Rechnungsabschluss des Bundes nach dem BHG 2013
Falsche Erwartungshaltungen an die kommende Eröffnungsbilanz des Bundes?
Der laufende Diskussionsprozess um mehr Transparenz und Vollständigkeit im Rechnungsabschluss des Bundes, der Länder und Gemeinden wirft auch die Frage nach dem Informationsgehalt öffentlicher Vermögensrechnungen und damit auch nach einer „angemessenen“ Bewertung der Vermögens- und Schuldposten in der Bilanz und des Ressourcenverbrauchs in der Ergebnisrechnung auf. Dabei erinnert manches an die bilanztheoretischen Grundsatzdiskussionen des beginnenden 20. Jahrhunderts.
1. Zielsetzungen für das öffentliche Haushaltswesen
Der seit Jahresbeginn 2013 gültige Art. 51 Abs. 8 B-VG bestimmt für die Haushaltsführung des Bundes, dass „die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten“ sind. Der Grundsatz der „möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage“ betrifft die Anforderungen an die konkrete Beschaffenheit des Budget-, Verrechnungs- und Berichtssystems im weitesten Sinn und hat letztlich die Neuorganisation des öffentlichen Rechnungswesens zum Inhalt.
Die nach dem Bundeshaushaltsgesetz 1986 ...