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GesRZ 6, Dezember 2013, Seite 353

Übertragung des Geschäftsanteils an einer KG unter Ehegatten: Notariatsaktspflicht? Heilung durch Erfüllung?

§ 1 Abs 1 lit b Notariatsaktsgesetz

§ 1432 ABGB

§ 142 UGB

1. Der Kaufvertrag zwischen Ehegatten über einen Geschäftsanteil an einer KG bedarf eines Notariatsakts.

2. Die Erfüllung des mangels Notariatsakts ungültigen Rechtsgeschäfts bewirkt dann keine Heilung des Formmangels, wenn die Formvorschrift – der Abschluss des Notariatsakts – gerade jener Gefahr entgegenwirken sollte, die sich tatsächlich auch verwirklichte (hier die Gefahr der Übereilung des schwächeren Ehegatten).

(OLG Linz 6 R 180/12a; LG Wels 6 Cg 47/12m)

Die Streitteile, die miteinander verheiratet sind, errichteten mit Gesellschaftsvertrag vom eine KEG. Der Kläger war persönlich haftender Gesellschafter, die Beklagte Kommanditistin. Der Gesellschaftsvertrag sah vor, dass der Kläger mit 80 % und die Beklagte mit 20 % am Gewinn und Verlust der Gesellschaft beteiligt sind. Am änderten die Streitteile den Gesellschaftsvertrag dahin, dass die Verteilung des Gewinns im Verhältnis 50:50 erfolgen sollte. Mit dem Ausscheiden des Klägers als gewerberechtlicher Geschäftsführer am übernahm die Beklagte diese Funktion. Am unterfertigten die Streitteile eine mit datierte und als „Schenkungsvertrag“ bezeichnete Vereinbarun...

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