TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23-24, 15. August 2013, Seite 1028

10%ige Mindestnutzung und Änderung der Verhältnisse

Ausschluss vom Vorsteuerabzug nach § 12 Abs. 2 Z 1 UStG und Vorsteuerkorrektur nach § 12 Abs. 10 UStG

Joachim Wurm

In diesem Beitrag stehen Nutzungsänderungen sowie die umsatzsteuerliche Behandlung von Zubauten und damit auftretende Fragen im Zusammenhang mit der 10%igen unternehmerischen Mindestnutzung gem. § 12 Abs. 2 Z 1 UStG im Mittelpunkt. Anhand von Beispielen soll dargestellt werden, wie sich die Korrektur gem. § 12 Abs. 10 UStG künftig auswirken wird und wie sie im Einklang mit dem Unionsrecht steht. Zudem soll auf eine Gesetzeslücke bei Veränderungen der Nutzungsverhältnisse durch Zubauten hingewiesen bzw. deren Schließung gezeigt werden.

1. Vorsteuerabzug und Zubauten

Im ersten Beitrag wurde ausführlich diskutiert, wie sich die Vorschriften des § 12 Abs. 2 UStG auf gemischt genutzte Gebäude auswirken. Demnach ist – bei zukünftigen Sachverhalten, sprich anwendbarem Art. 168a MwStSyst-RL – stets von einem doppelstufigen Prüfungsschema auszugehen. In einem ersten Schritt erfolgt eine raumbezogene Überwiegenheitsprüfung der Nutzung und Ermittlung der Höhe des anteiligen Vorsteuerabzugs nach § 12 Abs. 2 Z 2 lit. a UStG. Daran anschließend sind die festgestellten Nutzungsverhältnisse dahingehend zu untersuchen, ob eine Zuordnung zum Unternehmen gem. § 12 Abs. 2 Z 1 UStG möglich ist, indem die 10%ige Mindestnutzungsquote überschritten wird.

Zweifelsfragen zum Vorsteuerabzug können nun in Situ...

Daten werden geladen...