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SWK 23-24, 15. August 2013

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Betriebseinbringung nach Anteilsvereinigung gemäß § 142 UGB

UmS 206/23/24/13: Die GmbH-A überträgt im Rahmen einer Konzernabspaltung zur Aufnahme nach dem SpaltG i. V. m. Art. VI UmgrStG ihren 30%igen Anteil an der OG-X zum auf die Schwester-GmbH-B, die mit 70 % an der OG-X beteiligt ist. Die GmbH-B möchte den mit Protokollierung der Abspaltung am durch die Anteilsvereinigung gem. § 142 UGB übernommenen Betrieb der OG-X zum nach Art. III UmgrStG in die GmbH-C einbringen. Alle Gesellschaften sind im Inland ansässig. Ist auf diesen Fall Art. III UmgrStG anzuwenden, da die Anteilsvereinigung und der Anwachstatbestand zeitlich nach der Einbringung und damit nicht rückwirkend stattfinden?

Antwort: Ja.

Die Spaltung nach dem SpaltG bewirkt mit der Firmenbucheintragung am den Übergang des 30%igen OG-Anteiles und darauf folgend die Betriebsanwachsung aufgrund der Anteilsvereinigung.

Umgründungssteuerrechtlich wird die Abspaltung des OG-Anteiles auf den bezogen, er gilt mit von der übernehmenden GmbH-B als erworben. Die Einbringung des Betriebes der untergegangenen OG-X zum ist mangels Zurechnung des Vermögens zur GmbH-B zu diesem Stichtag nicht möglich; es läge bei Durchführung zunächst eine verunglückte Einbringung vor, die unter § 6 Z 14 lit. b EStG fiele...

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