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Der Mann mit der Klarinette
Eine Steueranekdote zum Weiterdenken
Ein emeritierter Universitätsprofessor hält weiterhin Vorlesungen an seiner Universität. Er wird zu einem Festvortrag an eine ausländische Universität eingeladen. Vom Veranstalter werden nicht alle anfallenden Kosten abgedeckt. So macht er sie als Werbungskosten in seiner Einkommensteuererklärung geltend. Da diese in seinem Einkommensteuerbescheid nicht anerkannt werden, wendet er sich an den Steuerberater. Dieser übernimmt die Rechtsmeinung von Beiser in der Berufungsbegründung, dass Werbungskosten vorliegen. Die Berufungsvorentscheidung fällt negativ aus. Der Betroffene will den Rechtsstreit nicht fortführen. Er entscheidet sich, keine weiteren Lehrveranstaltungen abzuhalten, und zieht sich aus seinem wissenschaftlichen Fach zurück. Dem Steuerberater erzählt er, dass er sich eine Klarinette gekauft hat, die Bruckner-Universität besucht und mit großer Freude täglich zwei Stunden Klarinette spielt.
Die Moral von der Geschichtʼ: Durch diese steuerrechtliche Beurteilung entgehen der österreichischen Volkswirtschaft wichtige wertschöpfende „Gratisbeiträge“. Lässt sich diese strittige Fragestellung durch die Rechtsprechung nicht zufriedenstellend klären, ist wohl der Gesetzgeber geforde...