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Gesellschaftsteuer
Nach der Rechtsprechung der EuGH und des Verwaltungsgerichtshofes ist anhand einer wirtschaftlichen und nicht einer formalen, allein auf die Herkunft des Zuschusses abstellenden Betrachtungsweise zu beurteilen, wem die Zahlung von – der Gesellschaftsteuer unterliegenden – Zuschüssen tatsächlich zuzurechnen ist. – (§ 2 Z 2 KVG), (Abweisung)
( 2012/16/0104)