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SWK 22, 1. August 2013, Seite 1008

Gesellschaftsteuer

Der Gesellschaftsteuer unterliegen freiwillige Leistungen eines Gesellschafters an eine inländische Kapitalgesellschaft, wenn die Leistung geeignet ist, den Wert der Gesellschaftsrechte zu erhöhen. – (§ 2 Z 4 lit. a KVG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

( 2012/16/0133)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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