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SWK 22, 1. August 2013, Seite 1004

Neues zu Schadenersatzklagen bei Kartellrechtsverstoß

EuGH setzt Rechtsprechungslinie in Sachen Pfleiderer fort – Richtlinienvorschlag für Schadenersatzklagen

Rainer Werdnik

Nachdem der EuGH in der Rechtssache Pfleiderer festgestellt hatte, dass es Sache der nationalen Gerichte sei, im Rahmen einer Interessenabwägung festzustellen, ob einem Kartellgeschädigten Einsicht in die Kartellverfahrensakten gewährt wird oder nicht, wurde dem EuGH nun die Frage gestellt, ob § 39 Abs. 2 KartG mit dem Unionsrecht vereinbar sei. Der EuGH stellte fest, dass das Unionsrecht § 39 Abs. 2 KartG entgegensteht. Beinahe gleichzeitig hat die Europäische Kommission einen Richtlinienvorschlag zu Schadenersatzklagen wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen angenommen. Damit sollen Kartellgeschädigte „einen europaweiten Zugang zu wirksamen Mechanismen“ für Schadenersatz erhalten.

S. 1005 1. Das EuGH-Urteil in der Rechtssache Bundeswettbewerbsbehörde/Donau Chemie AG u. a.

Das OLG Wien hatte dem EuGH die Frage vorgelegt, ob eine nationale Bestimmung wie § 39 Abs. 2 KartG dem Unionsrecht entgegenstehe. Wie auch schon in der Rs. Pfleiderer hielt der EuGH fest, dass es mangels unionsrechtlicher Bestimmungen den einzelnen Mitgliedstaaten obliege, „die Verfahrensmodalitäten für Klagen zu regeln, die den Schutz der dem Einzelnen aus der unmittelbaren Wirkung des Unionsre...

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