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Erleichterungen im Zusammenhang mit der Berechnung der Grunderwerbsteuer
Abgabenerklärung und Selbstberechnung durch Parteienvertreter
Mit Erlass vom , /4-IV/10/96, gab das Bundesministerium für Finanzen seine Rechtsansicht zu Zweifelsfragen bekannt, die im Zusammenhang mit der Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer durch Notare und Rechtsanwälte aufgetreten waren. Aufgrund zahlreicher seither ergangener Gesetzesänderungen und der dadurch entstandenen Zweifel, inwieweit dieser Erlass überhaupt noch Anwendung findet, wird dieser Erlass außer Kraft gesetzt und durch die nachstehenden Ausführungen ersetzt. Ergänzend wird auf die Richtlinien zu den Verkehrsteuern betreffend die Selbstberechnung und die Übermittlung der Abgabenerklärung durch Parteienvertreter gemäß §§ 10 ff. GrEStG 1987 in der ab geltenden Fassung und gemäß §§ 10, 10a KVG verwiesen.
Gegenüber dem Erlass aus dem Jahr 1996 ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:
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Erlass 1996 | Erlass 2013 | Anmerkung |
1. Bewertung | 1.1. Sachbezüge allgemein 1.2. Leistungen i. Z. m. landwirtschaftlichen Übergabsverträgen 1.3. Mietzinswerte | Anpassung der Verweise und Beträge |
S. 994 | ||
1.1. Bewertung unverzinslicher Kapitalforderungen und Schulden (zB nach dem Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz) | 1.4. Bewertung unverzinslicher oder niedrig verzinster Kapitalforderungen und Schulden (z. B. Wohnbaudarlehen) | Änderung der Rechtslage du... |