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SWK 22, 1. August 2013, Seite 967

Außerplanmäßige Abschreibung und Bewertungsreserve für die vorzeitige Abschreibung

Schließt die Geltendmachung einer vorzeitigen Abschreibung gemäß § 7a EStG 1988 die steuerliche Geltendmachung einer in späteren Jahren erforderlichen außerplanmäßigen Abschreibung aus?

Brigitte Balber-Peklar

Für bestimmte, in den Jahren 2009 und 2010 angeschaffte Wirtschaftsgüter konnte eine vorzeitige Abschreibung im Ausmaß von 30 % in Anspruch genommen werden. Rechnungslegungspflichtige Unternehmer führen diese Sonderabschreibung über eine Bewertungsreserve. Der folgende Beitrag geht der Frage nach, ob im Fall einer späteren außerplanmäßigen Abschreibung des Wirtschaftsgutes, für das die vorzeitige Abschreibungsmöglichkeit in Anspruch genommen wurde, eine Auflösung der Bewertungsreserve erfolgen muss und damit eine steuerliche Geltendmachung der außerplanmäßigen Abschreibung insoweit ausgeschlossen ist.

1. Allgemeines

Für bestimmte abnutzbare, körperliche Wirtschaftsgüter, für die nach dem und vor dem Anschaffungs- oder Herstellungskosten angefallen sind, konnte gemäß § 7a EStG 1988 im Jahr der Anschaffung oder Herstellung eine vorzeitige Abschreibung von 30 % der Anschaffungs- und Herstellungskosten vorgenommen werden. Die Inanspruchnahme der vorzeitigen Abschreibung war unabhängig von der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Wirtschaftsgutes nur im jeweiligen Jahr von den entsprechenden Teilbeträgen der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zulässig. Erfolgte im Wirtschaftsjahr der Anschaffung/...

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