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Die Highlights aus dem Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetz 2013
Die 10.000-Euro-GmbH – Fluch oder Segen?
Nach jahrelangen Diskussionen ist sie seit also da, die GmbH light: von den einen erkämpft, von den anderen bekämpft. Und jede Seite nimmt für sich in Anspruch, dass ihre Argumentation überzeugender ist. Der folgende Beitrag verdeutlicht die wesentlichsten Auswirkungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (GesRÄG 2013) und versucht eine neutrale Bewertung aus dem Blickwinkel der Unternehmens- und Beratungspraxis.
1. Der Aufreger: Herabsetzung des Mindeststammkapitals
Zunächst einmal ganz emotionsfrei: Österreich ist gegenwärtig innerhalb der Europäischen Union jener Mitgliedstaat, der mit 35.000 Euro das mit Abstand höchste Mindeststammkapitalerfordernis vorsieht. Tabelle 1 bietet einen entsprechenden Vergleich:
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Land | Bezeichnung der GmbH | Abkürzung | Mindeststammkapital | |
Landeswährung | Euro | |||
Belgien | Société privée à responsabilité limitée Besloten Vennootschap met beperkte Aansprakelijkheid | S.p.r.l. B.V.B.A. | 18.550 | |
Bulgarien | Druschestvo Ogranitschena Otgovornost | OOD | 5.000 BGN | ca. 2.500 |
Dänemark | Anpartsselskab | ApS | 80.000 DKR | ca. 10.730 |
Deutschland | Gesellschaft mit beschränkter Haftung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) | GmbH UG (haftungsbeschränkt) | 25.000 1 | |
Estland | O saühing | OÜ | 40.000 EEK | ca. 2.556 |
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