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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 949

Die Highlights aus dem Gesellschaftsrechts- Änderungsgesetz 2013

Die 10.000-Euro-GmbH – Fluch oder Segen?

Christian Fritz

Nach jahrelangen Diskussionen ist sie seit also da, die GmbH light: von den einen erkämpft, von den anderen bekämpft. Und jede Seite nimmt für sich in Anspruch, dass ihre Argumentation überzeugender ist. Der folgende Beitrag verdeutlicht die wesentlichsten Auswirkungen des Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetzes 2013 (GesRÄG 2013) und versucht eine neutrale Bewertung aus dem Blickwinkel der Unternehmens- und Beratungspraxis.

1. Der Aufreger: Herabsetzung des Mindeststammkapitals

Zunächst einmal ganz emotionsfrei: Österreich ist gegenwärtig innerhalb der Europäischen Union jener Mitgliedstaat, der mit 35.000 Euro das mit Abstand höchste Mindeststammkapitalerfordernis vorsieht. Tabelle 1 bietet einen entsprechenden Vergleich:


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Land
Bezeichnung der GmbH
Abkürzung
Mindeststammkapital
Landeswährung
Euro
Belgien
Société privée à responsabilité limitée
Besloten Vennootschap met beperkte Aansprakelijkheid
S.p.r.l.
B.V.B.A.
18.550
Bulgarien
Druschestvo Ogranitschena Otgovornost
OOD
5.000 BGN
ca. 2.500
Dänemark
Anpartsselskab
ApS
80.000 DKR
ca. 10.730
Deutschland
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
GmbH
UG (haftungsbeschränkt)
25.000
1
Estland
O saühing
40.000 EEK
ca. 2.556
F...

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