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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 940

Energieabgabenvergütungsgesetz, die unendliche Geschichte

Auch Dienstleistungsbetriebe müssten aus verfassungs- und europarechtlichen Erwägungen weiterhin Anspruch auf Energieabgabenvergütung haben

Kurt Caspari

Die meines Erachtens aus der Entwicklung dieser Rechtsproblematik absehbare Reaktion auf den Versuch des Gesetzgebers, die Vergütung auf „Produktionsbetriebe" einzuschränken, ließ nicht lange auf sich warten. Der VfGH und der VwGH fällten grundlegende, aber nicht unstrittige Entscheidungen. Derzeit liegen bei einigen UFS-Außenstellen ausführlichste Berufungsergänzungen. Der vorliegende Artikel stellt eine Zusammenfassung des auf Lindeonline unter http://www.lindeonline.at erschienenen DateiTitel: Caspar_Energieabgabenverguetungsgesetz_Langfassung Medium: allgemein dar, welcher auf diesen Ergänzungen aufbaut. Aufgrund des Umfangs des Artikels erscheint in der Printversion nur eine kurze Zusammenfassung mit entsprechenden Verweisen auf den Onlineartikel.

1. Kritische Würdigung des VfGH-Erkenntnisses vom , B 321/12

1.1. Einführung

Da die historische Entwicklung des Energieabgabenvergütungsgesetzes (EAVG) schon ausgiebig dargestellt wurde, möchte ich hier darauf verzichten.

Bieber hat sich eingehend mit dem oben angeführten VfGH-Erkenntnis befasst. Ich habe daher seine Ausführungen und Folgerungen ebenfalls in meine Betrachtung im Onlineartikel einfließen lassen.

1.2. Die „Erwägungen“ im VfGH-Erkenntnis B 321/12 kritisch hinterfragt

1.2.1. Urkundenvorlage an den VfGH für die mündliche Verhandlung am

Einen Tag vor der mündlichen Verhandlung wurden von meiner Seite weitreichende Unterlagen als Urkundenvorlage beim VfGH eingereicht, anhand derer im Onlineartikel nachgewiesen wird, dass es sich entgegen der Meinung des VfGH eben nicht nur um

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