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SWK 20-21, 15. Juli 2013, Seite 931

EU-Beihilfenverbot und Bedeutung für das Steuerrecht

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Valentin Loidl, Harald Moshammer und Florian Rosenberger

Insbesondere in wirtschaftlichen Krisenzeiten bedienen sich Regierungen häufig staatlicher Beihilfen, um insolvenzgefährdete Unternehmen zu stützen und damit Arbeitsplätze zu sichern. Auch abseits von Krisensituationen stellen staatliche Beihilfen ein gängiges Mittel zur öffentlichen Regulierung dar. Das Verbot staatlicher Beihilfen ist ein Teil des EU-Regelungsregimes zum Wettbewerbsrecht. Dieser Bestimmung sowie deren Relevanz für nationale Besteuerungssysteme soll sich der nachfolgende Glossarbeitrag widmen.

1. Inhalt des EU-Beihilfenverbots

Das EU-Beihilfenverbot wird in Art. 107 Abs. 1 AEUV normiert. Zwar fehlt es ob des dynamischen Charakters des Beihilfenbegriffs an einer Legaldefinition, doch ist dieser nach Ansicht des EuGH weit auszulegen. Aus den einzelnen Tatbestandselementen des Art. 107 Abs. 1 AEUV sowie durch die EuGH-Judikatur lassen sich nachfolgend angeführte, kumulativ verknüpfte Grundelemente zur Klassifizierung einer Maßnahme als (verbotene) Beihilfe i. S. d. Art. 107 Abs. 1 AEUV feststellen:

  • Vorteilsgewährung: Zur Erfüllung des Beihilfentatbestands bedarf es einer Leistung bzw. eines Vorteils. Ein solcher Vorteil kann sowohl als positive Maßnahme (etwa Gewährung ...

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