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Die Firmenwertabschreibung bei ausländischen Gruppenmitgliedern
Die drei Optionen bei ausländischen Gruppenmitgliedern
Die Kumulation einer steuerwirksamen Firmenwertabschreibung mit einer steuerfreien Veräußerung führt zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Privilegierung von Auslandstöchtern.
1. Der UFS
Der Ausschluss ausländischer (= beschränkt steuerpflichtiger) Gruppenmitglieder von der Firmenwertabschreibung beim Gruppenträger nach § 9 Abs. 7 KStG verstößt nach Auffassung des UFS gegen das Diskriminierungsverbot der Niederlassungsfreiheit des AEUV.
2. Die normerhaltende Reduktion
Aus dem Zusammenspiel des unionsrechtlichen Diskriminierungsverbots, des Gebots der geringstmöglichen Veränderung des nationalen Rechts durch den Anwendungsvorrang des Unionsrechts (Streben nach einer weitgehenden Erhaltung des nationalen Rechts) und einer Vermeidung sachwidriger (Art. 7 B-VG) Privilegien ergeben sich bei ausländischen Gruppenmitgliedern drei Optionen:
2.1. Option Nr. 1: Internationale Schachtelbeteiligung ohne Gruppe
Die ausländische Tochter wird nicht in eine Gruppe nach § 9 KStG eingegliedert. Das Wahlrecht nach § 10 KStG (Option zur Steuerwirksamkeit von Teilwertabschreibungen und realisierten Veräußerungsgewinnen, -verlusten) wird in einem solchen Fall außerhalb der Gruppe ausgeübt.