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Das neue Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014
Ein Überblick über die mit 1. 1. 2014 in Kraft tretenden Neuregelungen
Am wurde von den Abgeordneten Steindl, Matznetter und Kollegen ein Initiativantrag in den Nationalrat eingebracht, mit dem ein neues Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG 2014) geschaffen werden soll (IA 2308/A 24. GP). Der Beschluss des Nationalrates erfolgte am (774/BNR 24. GP). Begründet wurde dies damit, dass einerseits die dem BiBuG Unterworfenen nunmehr vollständig Mitglieder der Wirtschaftskammern sind und andererseits die Finanzierung durch die Kammer der Wirtschaftstreuhänder eingestellt werden soll. Das BiBuG 2014 wird mit in Kraft treten. Das bisher geltende BiBuG tritt mit außer Kraft. Ein kurzer Überblick stellt nachfolgend die wichtigsten Neuerungen dar, die das BiBuG 2014 bringt.
1. Berechtigungsumfang
Die Berechtigungsumfänge der drei Berufsgruppen Bilanzbuchhalter, Buchhalter und Personalverrechner wurden nicht geändert.
2. Voraussetzungen für die Bestellung
Neben der vollen Handlungsfähigkeit, den geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen und einem Berufssitz haben ab alle Berufsangehörigen verpflichtend eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung während der gesamten Dauer der Aufrechterhaltung der Berufsbefugnis abzuschließen.
Alle Berufsgruppen müssen vor der Bestellung eine dreijährige (Bilanzbuchhalter) bzw. eineinhalbjährige...