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Der Zeitpunkt der Dividendenrealisierung
Greift bereits die Beteiligungsertragsbefreiung für EU-Portfoliodividenden?
In seiner Entscheidung vom , RV/2495-W/06, beschäftigt sich der UFS mit dem Zeitpunkt der Realisierung einer Dividende, welche eine in Ungarn ansässige Tochter- an die in Österreich ansässige Muttergesellschaft im Jahr 2004 ausgeschüttet hat. Der genaue Zeitpunkt ist dabei insofern von besonderer Relevanz, als Ungarn seit dem Mitglied der Europäischen Union ist und nach Ansicht des UFS erst ab diesem Tag die Beteiligungsertragsbefreiung für EU-Portfoliodividenden greifen kann.
1. Problemstellung
Der Entscheidung des , liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Eine in Österreich ansässige Gesellschaft ist mit rund 9 % an einer in Ungarn ansässigen Gesellschaft beteiligt. Bei der Hauptversammlung der ungarischen Gesellschaft am wurde die Ausschüttung einer Bruttodividende von zirka 55 ungarischen Forint je Stammaktie beschlossen und die separate Veröffentlichung der „Auszahlungsmodalitäten“ durch den Vorstand zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Die Details zur Auszahlung wurden am veröffentlicht. Demnach waren nur Anteilseigner, die am (bzw. am , da aus technischen Gründen zwei Tage für die Durchführung der Kauftransaktion notwendig gewesen wären) A...