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SWK 17, 10. Juni 2013, Seite 809

Änderungen bei der Normverbrauchsabgabe i. Z. m. der Bonus-Malus-Regelung

Auswirkungen des EuGH-Urteils in der Rs. Ioan Tatu

Josef Ungericht

Durch das Ökologisierungsgesetz 2007, BGBl. I Nr. 46/2008, wurde ein § 6a in das NoVAG 1991 eingefügt, der den Erwerb von Fahrzeugen mit niedrigen Schadstoffemissionen sowie mit umweltfreundlichen Antriebsmotoren fördert. Aufgrund dieser Bestimmung verringert oder erhöht sich die gemäß § 6 Abs. 2 bis 5 NoVAG 1991 errechnete Steuer je nach Umweltverträglichkeit des Fahrzeuges. Für Fahrzeuge mit einem hohen CO2-Ausstoß ist ein Malus vorgesehen, der zu einer Erhöhung der nach § 6 Abs. 2 bis 5 NoVAG 1991 berechneten Steuer führt. Hinsichtlich des Imports von Gebrauchtfahrzeugen aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet hat das BMF seine Rechtsansicht bereits im Erlass vom , BMF-010220/0317-IV/9/2009, dargelegt. Davon abweichend ist aufgrund der Rechtsprechung des EuGH bei der Erhebung der NoVA bei im übrigen Gemeinschaftsgebiet bereits vor dem zum Verkehr zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen, die vor Verwirklichung des NoVA-Tatbestands unmittelbar aus dem übrigen Gemeinschaftsgebiet in das Inland gebracht werden, von der Erhebung des „NoVA-Malusbetrags“ i. S. d. § 6a NoVAG 1991 abzusehen. Hierzu und zu weiteren Fragen ist nunmehr ein weiterer Erlass des BMF veröffentlicht worden ( BMF-010220/0133-IV/9/2013, Auswirkungen des EuGH-Urteils Ioan Tat...

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