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Vorsteuerabzug für Verkehrserschließungsmaßnahmen i. Z. m. der Errichtung eines Einkaufszentrums
Errichtet eine Gesellschaft in ihrem eigenen unternehmerischen Interesse (Errichtung und Betrieb eines Einkaufszentrums) auf öffentlichem Grund eine Zufahrtstraße, steht ihr als Leistungsempfänger aus diesbezüglich in Anspruch genommenen Vorleistungen (Baukosten) ein Vorsteuerabzug zu. Die anschließende unentgeltliche Übertragung der Zufahrtstraße in das öffentliche Gut stellt einen Entnahmeeigenverbrauch dar, sodass es in Höhe der Baukosten wieder zu einer Eigenverbrauchsbesteuerung gemäß § 3 Abs. 2 Gedankenstrich 3 UStG 1994 in der ab dem Jahr 2004 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 134/2003 (und somit zu einer Neutralisierung des Vorsteuerabzuges) auf Ebene der Gesellschaft kommt (-I/10; vgl. auch schon ).