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SWK 17, 10. Juni 2013, Seite 791

Praxisfragen zum Umgründungs(steuer)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Werner Wiesner und Walter Schwarzinger

Mitunternehmeranteilsveräußerung nach Kapitalkontenzusammenschluss mit Gewinnvorab

UmS 203/17/13: A schließt sich mit dem Privaten B zum dahingehend nach Art. IV UmgrStG zu einer OG zusammen, dass A seinen Betrieb (BW 100, VW 500) und B 100 bar überträgt. A und B sind danach zu je 50 % beteiligt. Im Rahmen des vereinbarten Kapitalkontenzusammenschlusses wird unter Beachtung des § 24 Abs. 2 UmgrStG ein 10%iger Gewinnvorab mit Ersatzausgleich vereinbart. Kann der offene Vorab im Fall der Mitunternehmeranteilsveräußerung durch A bzw. B weiterlaufen?

Antwort: B ist nach dem Zusammenschluss mit 50 % an den stillen Reserven und dem Firmenwert des Betriebes des A von 400 beteiligt; der Gewinnvorab i. H. v. 200 ist als gesellschaftsvertraglich veranlasst ein in Art. IV UmgrStG gedeckter Vorgang (Rz. 1316 ff. UmgrStR). A versteuert in jedem Gewinnjahr durch den Vorabgewinnanteil indirekt einen Teil der an B übertragenen stillen Reserven, B „kauft“ sich mit seinem Gewinnverzicht in die stillen Reserven des erworbenen Mitunternehmeranteiles sukzessive ein.

Zu prüfen ist, ob eine Fortsetzung des im Veräußerungszeitpunkt offenen Vorabs möglich ist und ob diese in Rz. 1318a UmgrStR geregelt ist:

  • Veräußerung des Mitunternehmeranteiles durch den Vorabverpf...

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