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Eigenverbrauch von Personalunterkünften
VwGH unterscheidet zwischen Gastgewerbe und anderen Dienstleistungssparten
Mit Erkenntnis vom , 2010/15/0051, hat der VwGH entschieden, dass die kostenlose Unterbringung von Schilehrern in angemieteten Unterkünften als Eigenverbrauch der Umsatzsteuer zu unterwerfen ist. Insbesondere in Tourismusorten, in denen oft im gleichen Gebäude Personal von Gastgewerbebetrieben, Seilbahnen und Schischulen untergebracht wird, stößt diese Entscheidung auf Unverständnis. Bisher wurde für die Zurverfügungstellung von einfachen arbeitsnahen Unterkünften in Anlehnung an die LStR sowohl im Gastgewerbe als auch in anderen Branchen, wie z. B. Schischulen, für saisonbeschäftigte Arbeitnehmer kein Eigenverbrauch angesetzt. Eine Differenzierung zwischen Gastgewerbe und anderen Branchen erfolgte nicht. Im Folgenden sollen eventuelle Auswirkungen der neuen Rechtsprechung, die zwischen Gastgewerbe und anderen Dienstleistungssparten unterscheidet, hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Personalunterkünften untersucht werden.
1. Personalunterkünfte aus einkommen- und umsatzsteuerrechtlicher Sicht
Prinzipiell ist bei der unentgeltlichen Zurverfügungstellung von Personalunterkünften die Besteuerung des (fiktiven) Einkommens in Form eines Sachbezugs und die Besteuerung eines Eigenverbr...