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Familienbeihilfe: Anspruch
Anspruch auf Familienbeihilfe besteht gem. § 3 Abs. 2 FLAG (i. d. F. des Fremdenrechtspaketes 2005, BGBl. I Nr. 100/2005) für Kinder, die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. – (§ 3 Abs. 2 FLAG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
( 2009/16/0253)