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SWK 15, 15. Mai 2013, Seite 736

Lohnsteuer: Zuschläge

Das Tatbestandmerkmal des Vorliegens einer Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit führt für sich allein noch nicht dazu, dass ein Teil des für diese Arbeiten bezahlten Lohns steuerfrei ist. Vielmehr muss die Art der Entlohnung darauf schließen lassen, dass in ihr tatsächlich Zuschläge der genannten Art enthalten sind. – (§ 68 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

( 2008/13/0124)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VFGH-ERKENNTNISSE), PROF. GERHARD GAEDKE (VWGH-ERKENNTNISSE), DR. DIETMAR AIGNER, DR. GERNOT AIGNER UND DR. MICHAEL TUMPEL (EUGH-URTEILE)
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