Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Lohnsteuer: Zuschläge
Das Tatbestandmerkmal des Vorliegens einer Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit führt für sich allein noch nicht dazu, dass ein Teil des für diese Arbeiten bezahlten Lohns steuerfrei ist. Vielmehr muss die Art der Entlohnung darauf schließen lassen, dass in ihr tatsächlich Zuschläge der genannten Art enthalten sind. – (§ 68 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)
( 2008/13/0124)