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Wichtige Neuerungen im Zahlungsverkehr
Das neue Zahlungsverzugsgesetz im Überblick
Mit dem Zahlungsverzugsgesetz (ZVG), BGBl. I Nr. 50/2013, sind am einige wesentliche Änderungen im Zahlungsverkehr in Kraft getreten. Ziel dieser Neuerungen ist es, den Zahlungsverzögerungen und den daraus folgenden Belastungen für die Unternehmen durch abschreckende Rechtsfolgen entgegenzuwirken, indem das Instrumentarium zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ausgebaut und verschärft wird. Die Änderungen wurden durch die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr hervorgerufen. Die neuen Regelungen finden sich im neuen § 907a ABGB, in den neuen §§ 455 bis 460 UGB (neuer 8. Abschnitt des Vierten Buches) sowie im neuen § 6a KSchG.
1. Rechtzeitigkeit von Banküberweisungen
1.1. Allgemeines
Eine Geldschuld ist grundsätzlich wie bisher am Wohnsitz oder an der Niederlassung des Gläubigers zu erfüllen, indem der Geldbetrag dort (bar) übergeben oder auf ein vom Gläubiger bekannt zu gebendes Bankkonto überwiesen wird.
Im Zusammenhang mit der Rechtzeitigkeit von Banküberweisungen ist zwischen B2B- sowie C2C-Geschäften einerseits und B2C-Geschäften andererseits zu unterscheiden:
B2B und C2C: Geldüberweisungen müssen nun neu gemäß § 907a ABGB sowohl zwischen Unternehmern (d. h. im B2B-Bereich) als auch zwis...